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Wir bieten unseren Kunden einen WebGIS Service, der es Ihnen erlaubt, einen bedeutenden Mehrwert bezüglich ihrer geographischen Daten zu erlangen.Der sehr vorteilhafte Preis, die Verfügbarkeit und Kombinationsmöglichkeit der Daten, die Offenheit und Skalierbarkeit des Systems und der Einsatz von Quasi-Standardprodukten der im GIS-Bereich führenden Firma ESRI sind dabei sehr überzeugende Argumente.

 

 

Aktuell:

 


GEMEINDE TÖRBEL
Amtliche Vermessung Los 6 – Öffentliche Auflage der Vermessungsdokumente

In Anwendung von Art. 16 des Gesetzes vom 16. März 2006 über die amtliche Vermessung findet die öffentliche Auflage der Grenzfeststellung vom

Montag, 13. April 2026 bis Dienstag, 12. Mai 2026 statt.

Der Perimeter des Vermessungsgebietes der Ersterhebung Törbel Los 6 wird wie folgt abgegrenzt:

  • Gesamtes restliches Gemeindegebiet, das noch nicht vermessen wurde.
  • Dies betrifft das Gebiet Telli, Bifigalpa, Moosalpa, Wald, Stächille, Hogiblatt und Matt.

Alle betroffenen Eigentümer werden hiermit eingeladen, in die im Gemeindebüro von Törbel aufliegenden Pläne „Vermessungsdokumente“ Einsicht zu nehmen. Die Grundeigentümer/-innen werden schriftlich orientiert und erhalten einen Güterzettel mit den Angaben der Nummern ihrer Parzellen und deren Flächen, sowie eine Gegenüberstellung zwischen den Parzellennummern gemäss amtlicher Vermessung und den Parzellen- resp. Artikelnummern im Steuerkataster.

Das beauftragte Geometerbüro Planax AG kann während der Auflagedauer wie folgt kontaktiert werden: per Mail an info@planax.ch oder telefonisch unter der Nummer 027 922 00 00.

Allfällige Einsprachen gegen die Vermessungsdokumente sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Vermessungskommission Törbel, Wegsolstrasse 17, 3923 Törbel zu richten. In diesem Schreiben, muss jeweils die Parzellennummer aufgeführt werden und es muss genau angegeben werden, gegen was eingesprochen wird.

Nach Ablauf der Auflagefrist wird angenommen, dass die nicht einsprechenden Grundeigentümer mit den erstellten Vermessungsdokumenten ihrer Grundstücke einverstanden und alle Parzellen erfasst sind.

Sitten, den den 10. April 2026 / Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport – Stéphane Ganzer

 

GEMEINDE BELLWALD
Öffentliche Planauflage – Erlass Klassierungsentscheid betreffend inventarisierte Objekte von kommunaler Bedeutung


Titel der Planauflage#
Erlass Klassierungsentscheid betreffend inventarisierte Objekte von kommunaler Bedeutung

Projektbeschreibung
Gestützt auf die Gesetzgebung über den Natur-, Landschafts- und Heimatschutz (insb. die Art. 9 ff. kNHG und 13 ff. kNHV) und über die Zweitwohnungen (insb. die Art. 9 ZWG, 6 ZWV und 5 AGZWG), legt die Gemeindeverwaltung Bellwald während 30 Tagen, vom 20.02.2026 bis 22.03.2026, das Dossier „Klassierung ortsbildprägender oder schützenswerter Bauten von kommunaler Bedeutung“ auf. Die Auflage umfasst die jeweiligen Inventarblätter, den erläuternden Bericht, die Übersichtsliste Einstufung IBA-VS, die Übersichtspläne, die Vormeinung der zuständigen Dienststelle sowie der Entwurf der Erhaltungsvorschriften, die für die Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung festgelegt werden soll.

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Allfällige Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung an die Gemeindeverwaltung zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser bei künftigen Änderungen der Klassierung.

Kontaktstelle
Gemeinde Bellwald, Hauptgasse 1, 3997 Bellwald

Frist
30 Tage, Ablauf der Frist: 22.03.2026


GEMEINDE TÄSCH
Amtliche Vermessung Los 6 – Öffentliche Auflage der Grenzfeststellung

In Anwendung von Art. 16 des Gesetzes vom 16. März 2006 über die amtliche Vermessung findet die öffentliche Auflage der Grenzfeststellung vom

Montag, 3. November 2025 bis Dienstag, 2. Dezember 2025 statt.

Der Perimeter des Vermessungsgebietes der Ersterhebung Täsch Los 6 wird wie folgt abgegrenzt:

  • Gesamtes restliches Gemeindegebiet, das noch nicht vermessen wurde.
  • Dies betrifft das Gebiet Täschalpa, Schaliäbi, Holiechtgletscher, Zinalrothoru, Jazz, Schopfwald, Täschgufer, Wiingartu, Mälchgletscher, Sparu, Wang und Blasiäbi.

Alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden hiermit eingeladen, in die auf der Gemeindekanzlei von Täsch aufliegenden Pläne „Grenzfeststellung“ während den üblichen Öffnungszeiten (Dienstag: 10.00−12.00 Uhr / 14.00−17.00 Uhr, Mittwoch: 15.00−17.00 Uhr und Freitag: 08.00−10.00 Uhr / 14.00−17.00 Uhr) Einsicht zu nehmen und die Grenzen zu kontrollieren und festzustellen. Die Pläne sind ebenfalls einsehbar auf der Homepage der Gemeinde: https://gemeinde-taesch.ch

Das beauftragte Geometerbüro Planax AG kann während der Auflagedauer wie folgt kontaktiert werden: per Mail an info@planax.ch oder telefonisch unter der Nummer 027 922 00 00.

Allfällige Einsprachen gegen die Grenzfeststellung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Vermessungskommission Täsch, Dorfstrasse 5, 3929 Täsch zu richten. In diesem Schreiben muss angegeben werden, gegen welche Grenzpunkte eingesprochen wird.

Nach Ablauf dieser Frist wird angenommen, dass die nicht einsprechenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit der Grenzfeststellung ihrer Grundstücke einverstanden sind.

Sitten, den 31. Oktober 2025 / Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport – Stéphane Ganzer

 

Münster-Geschinen Gebäude und Geschichte

Im Zusammenhang mit dem neuen Buch von Dr. Werner Bellwald, in dem 39 Gebäude in Münster und Geschinen untersucht und beschrieben wurden, durften wir eine Webseite erstellen.

Neben dem geographischen Bezug beinhaltet diese zu jedem Gebäude ein Foto, einen Kurztext und den Link auf ein Video.

Ein wirklich spannendes Projekt.

Schauen Sie mal rein: www.valgis.ch/dorfgeschichte/

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